Wie geht Wählen?
Bei der Münchner Kommunalwahl kann ich alle sechs Jahre wählen. Und zwar gleich drei Mal: die oder den OB, den Stadtrat und den Bezirksausschuss für meinen Stadtteil. Während die Wahl der*des OB sehr übersichtlich ist – einfach eine*n Kandidat*in ankreuzen – ist die Wahl des Stadtrats und der Bezirksausschüsse etwas komplizierter. Wenn ich das Wählen lieber ganz in Ruhe beim Kaffee trinken machen will – kein Problem! Die Stimmzettel werden auch direkt nach Hause geliefert. Einfach per Briefwahl abstimmen.
Wie geht Wählen?
Bei der Münchner Kommunalwahl kann ich alle sechs Jahre wählen. Und zwar gleich drei Mal: die oder den OB, den Stadtrat und den Bezirksausschuss für meinen Stadtteil. Während die Wahl der*des OB sehr übersichtlich ist – einfach eine*n Kandidat*in ankreuzen – ist die Wahl des Stadtrats und der Bezirksausschüsse etwas komplizierter. Wenn ich das Wählen lieber ganz in Ruhe beim Kaffee trinken machen will – kein Problem! Die Stimmzettel werden auch direkt nach Hause geliefert. Einfach per Briefwahl abstimmen.
Wie läuft die Wahl des Stadtrats?
Die Wahl der*des OB
Wen wähle ich da eigentlich?
Jede Partei (oder Wähler*innengruppierung) kann eine*n OB Kandidat*in aufstellen. Dabei gilt, dass die Kandidierenden nicht älter als 66 Jahre sein dürfen und die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen müssen.
Und wie geht das jetzt?
Die OB-Wahl ist sehr übersichtlich in der rechten Spalte sind die Namen und Berufe der Kandidierenden aufgelistet. In der linken Spalte die Partei (oder Wähler*innengruppierung), der sie angehören.
Bei dieser Wahl darf ich nur genau ein Kreuz machen.
Was passiert dann mit meiner Stimme?
Bei der OB-Wahl gilt die absolute Mehrheit. Das heißt, es gewinnt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erreicht.
Es passiert öfter, dass kein*e Kandidierende die absolute Mehrheit erreicht. Dann kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen. Bei der Stichwahl müssen alle noch mal an die Urne und können diesmal aber nur zwischen diesen beiden Kandidierenden wählen. Wer dann die meisten Stimmen bekommt, wird OB. Ist eine Stichwahl notwendig, findet sie genau zwei Wochen nach dem Termin der Kommunalwahl statt.
Die Wahl des Stadtrats
Die Wahl des Stadtrats ist leider etwas komplizierter. Deshalb gibt es hier auch eine prima Wandzeitung zum Bestellen, auf der das alles noch einmal ganz genau erklärt wird.
Wen wähle ich da eigentlich?
Der Stimmzettel für die Stadtratswahl ist auf den ersten Blick etwas überfordernd. Da sind lauter Spalten mit Zahlen und darunter lauter Namen mit noch mehr Zahlen. Die Spalten sind die Listen. Jede Partei (oder Wähler*innengruppierung) erstellt eine Liste der Kandidat*innen, die sie zur Wahl stellt.
Auf jeder Liste können maximal 80 Namen stehen. Das sind die Listenplätze bzw. die Kandidierenden. Diese stehen mit ihrem Namen und ihrer Berufsbezeichnung da. Das heißt, ich kann auf dem Stimmzettel nicht unbedingt ablesen, wofür die einzelnen Kandidat*innen eintreten. Deshalb macht es Sinn, dass ich mich vorher über die Kandidat*innen und deren Programm informiere. Oder zumindest über die Parteien (Wähler*innengruppierungen). Damit ich weiß, was sie eigentlich die nächsten sechs Jahre mit München vorhaben.
Ich und meine 80 Stimmen – Schnellcheck:
- Ich kann ein Listenkreuz setzen und bin fertig mit der Wahl.
- Ich kann ein Listenkreuz setzen und Kandidat*innen, die mir nicht passen, von dieser Liste streichen.
- Ich kann einzelne Kandidat*innen wählen.
Auch von unterschiedlichen Listen. - Ich kann einer Kandidatin / einem
Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. - Ich kann ein Listenkreuz setzen und
zusätzlich dazu noch Kandidat*innen von
anderen Listen wählen.
Nicht schlecht, oder?
Kumu-Dings und Pana-was?!
Bei der Stadtratswahl habe ich die Möglichkeit, nicht nur Parteien (oder Wähler*innengruppierung), sondern auch konkrete Personen zu wählen. Und nicht immer sind die, die ich gut finde, in der gleichen Partei (oder Wähler*innengruppierung). Wenn ich also Kandidat*in X von Liste A und Kandidat*in Y von Liste D wählen möchte – dann darf ich das! Obwohl die in unterschiedlichen Parteien (oder Wähler*innengruppierung) sind. Und das heißt dann Panaschieren.
Und Kumulieren? Das heißt, ich hätte gern so viel wie möglich von Kandidat*in X. Dann darf ich dieser Person einfach mehr als eine Stimme geben. Aber maximal drei. Dafür kann ich in das entsprechende Kästchen eine 2 oder 3 schreiben, statt ein Kreuz zu machen. Oder mehrere Kreuze ins Kästchen setzen.
Dann gibt es noch Personen, die vorkumuliert sind, die stehen einfach mehrmals auf dem Stimmzettel. Oder haben mehrere Kästchen zum Ankreuzen neben ihrem Namen. Das ist besonders dann wichtig, wenn ich ein Listenkreuz setze. Weil damit verteilen sich meine 80 Stimmen nicht unbedingt gleichmäßig auf die Personen auf dieser Liste. Sondern Personen, die vorkumuliert sind, bekommen mehr Stimmen ab. Wenn ich das nicht will, kann ich natürlich beliebig streichen.
Extrawünsche – kein Problem!
Ich kann also eine Partei (oder Wähler*innengruppierung) durch ein Listenkreuz wählen. Und zusätzlich kann ich Kandidat*innen von anderen Listen direkt ankreuzen (panaschieren).
Wenn ich eine Person besonders toll finde, kann ich diese auch mehrfach ankreuzen. Aber maximal dreimal (kumulieren).
Und wenn ich die Partei (oder Wähler*innengruppierung) zwar klasse finde, mir aber Kanditat*in X von dieser Liste überhaupt nicht passt, dann kann ich sie oder ihn auch einfach streichen. Das heißt, ich streiche den Namen einfach durch.
Achtung, ungültig!
Allgemein gilt: der Wähler*innenwille muss erkennbar sein! Das heißt, wenn ich quer über den Zettel verteilt 300 Stimmen abgebe, oder einfach alle Listen ankreuze, dann habe ich mir dabei wohl nicht viel gedacht. Also: ungültig.
Leider ist das auch so, wenn ich sorgfältig meine Kreuze auf all meine Kandidat*innen verteilt und mich dann doch verzählt habe…
Zu wenig Stimmen zu vergeben, ist kein Problem. Der Stimmzettel bleibt gültig.
Was passiert dann mit meiner Stimme?
Als erstes wird geklärt, wieviele Sitze eine Partei bekommt. Dafür wird ausgerechnet, wie viel Prozent (der Gesamtstimmenzahl) eine Partei bekommen hat. Wenn eine Partei zum Beispiel 30% der Stimmen erreicht hat, bekommt sie auch 30% der Sitze im Stadtrat. Also 24 Stück.
Als nächstes wird dann bestimmt, wer aus der Partei diese Sitze bekommt. Hier sind jetzt die Einzelstimmen wichtig. Alle Stimmen, die eine Person bekommen hat (egal ob durch Listenkreuze oder direkte Kreuze) werden zusammengezählt. Und die mit den meisten Stimmen bekommen dann die Sitze im Stadtrat. Klar, dass Kandidierende, die stark kumuliert wurden, bessere Chancen haben, Sitze zu bekommen.
Die Wahl meines Bezirksausschusses
Den Bezirksausschuss wähle ich, klar, nur für meinen Stadtbezirk. Je nachdem, wie groß mein Stadtbezirk ist, gibt es mehr oder weniger Sitze im Bezirksausschuss.
Das Prinzip bei dieser Wahl ist das gleiche wie bei der Stadtratswahl. Ich darf eine Liste wählen, kumulieren, panaschieren oder streichen. Auch hier gilt: ich darf so viele Kreuze machen, wie es Sitze gibt.