Landeshauptstadt München
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Das Verhältniswahlsystem steht im Gegensatz zum Mehrheitswahlsystem. Alle demokratischen Wahlverfahren basieren auf einem der beiden Systeme. In Deutschland kommt vor allem das Verhältniswahlsystem zum Einsatz. Dabei steht die Anzahl der Sitze, die die Parteien in den Parlamenten bekommen (Mandate) in einem direkten Verhältnis zur Anzahl der Stimmen, die sie erhalten haben. Damit soll eine bessere Abbildung der Stimmabgaben erreicht werden. Ausserdem führt es meist dazu, dass mehrere Parteien Sitze im Parlament haben. Bei einer Mehrheitswahl gehen die Stimmen von Parteien mit geringem Stimmanteil einfach verloren. Dadurch entsteht oft ein Zwei-Parteien-System.
Die Verwaltung kümmert sich um alle öffentlichen Angelegenheiten, zum Beispiel um das Ausstellen von Pässen, die Erteilung von Baugenehmigungen und um die Steuereinnahmen. Dafür teilt sich die Verwaltung in unterschiedliche Referate, die für die jeweiligen Bereiche zuständig sind. Die Verwaltung setzt die Beschlüsse von OB und Stadtrat um. Die*der OB ist Chef*in der Verwaltung.